Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) sehen sich angesichts der Coronakrise in ihren Forderungen bestätigt. Die soziale Resonanz ist groß. Trotzdem stellt sich die Frage – soll man diesem Reformvorschlag folgen?
Üblicherweise werden Forderungen nach dem BGE mit der Digitalisierung und dem damit verbundenen Verlust vieler Arbeitsplätze oder der Notwendigkeit einer Überwindung der Arbeitsgesellschaft, um das Klima zu retten, begründet. Nun wird es als ein Mittel zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise gepriesen. Entsprechende Petitionen kursieren durch das Netz und zahlreiche Meinungsartikel werden in den Zeitungen veröffentlicht (siehe etwa hier und hier). Das BGE hat sozusagen Hochkonjunktur.
Die Vorschläge sehen in der Regel monatliche Zahlungen von 800 bis 1.200 € pro Person vor. Damit soll ein Mindestmaß an Kaufkraft für jede Person sichergestellt werden, was BGE Fürsprecher üblicherweise auch als ein Mittel zur Befreiung von der „klassischen“ Erwerbsarbeit sehen. Angesichts der Coronakrise wird das BGE aber auch als Mittel zur Erhaltung der effektiven Nachfrage und zur Vermeidung von Insolvenzen begründet.
Einkommensausfälle in der Coronakrise
Aufgrund der Coronakrise kommt es zu massiven Einkommenseinbrüchen, die sowohl private als auch betriebliche Existenzen gefährden. Während manche Betriebe ― allen voran die Produktionsbetriebe ― allerdings ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten können, […]
Autor: Maurice Höfgen
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